Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk „WER−WANN−WOHIN“, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten.
Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit).
Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdiensten oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden.
Airport Service AG verfügt über langjährige Erfahrungen um Ihr Sicherheitsdispositiv zu härten. Sei es durch zuverlässiges Personal oder durch Einbau von technischen Hilfsmitteln.